Meldung der JU-AIR vom 16.08.2018
Die JU-AIR hat die vorsorglichen Auflagen des Bundesamts für Zivilluftfahrt für eine Wiederaufnahme ihres Flugbetriebs zustimmend zur Kenntnis genommen und wird sie vollumfänglich erfüllen. Die Auflagen basieren zu einem grossen Teil auf Vorschlägen, welche die JU-AIR selbst dem Bundesamt gemacht hatte. Der Flugbetrieb wird am Freitag, 17. August wieder aufgenommen.
«Da es noch keine konkreten Hinweise auf die Unfallursache gibt, ist es richtig, sich Gedanken über vorsorgliche, zusätzliche Sicherheitsmargen zu machen. Das haben wir getan und dem BAZL entsprechende Vorschläge gemacht», erklärt Kurt Waldmeier, CEO der JU-AIR. «Das BAZL hat sie geprüft, ergänzt und als Auflagen erlassen. Wir begrüssen das rasche Handeln des Bundesamts und werden die Auflagen ohne Ausnahme erfüllen.»